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Frequently asked questions
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Was ist eine Immobilienbewertung und warum ist sie wichtig?Bei einer Immobilienbewertung wird der aktuelle Marktwert einer Immobilie fachgerecht ermittelt, zum Beispiel bei einem Haus, einer Wohnung oder einem unbebauten Grundstück. Dabei fließen viele Faktoren ein, wie Lage, Zustand, Ausstattung, Größe und rechtliche Gegebenheiten. Eine fundierte Bewertung ist wichtig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, kaufen, erben, verschenken, sich scheiden lassen oder steuerlich angeben möchten. Sie gibt Ihnen Sicherheit, schützt vor finanziellen Nachteilen und schafft eine klare Entscheidungsgrundlage für Sie selbst, aber auch gegenüber Banken, Behörden oder Gerichten.
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Welche Faktoren beeinflussen den Wert einer Immobilie?Der Wert einer Immobilie wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Besonders wichtig sind: Lage: Eine gute Wohn- oder Geschäftslage wirkt sich positiv auf den Wert aus. Größe und Zuschnitt: Wohnfläche, Grundstücksgröße und Raumaufteilung spielen eine große Rolle. Zustand und Baujahr: Sanierungsstand, energetische Qualität und allgemeiner Zustand fließen in die Bewertung ein. Ausstattung: Hochwertige Böden, Bäder, Einbauten oder besondere Extras können den Wert erhöhen. Schäden oder Mängel: Schäden / Mängel oder vorhandener Instandhaltungsstau können sich je nach Schwere wertmindernd auf den Marktwert auswirken. Rechtliche Rahmenbedingungen: Gibt es z. B. Erbbaurechte, Wegerechte oder Baulasten? Marktlage: Angebot und Nachfrage auf dem regionalen Immobilienmarkt beeinflussen den aktuellen Preis.
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Was ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB?Ein Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) ist eine ausführliche Bewertung Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB. Es berücksichtigt alle relevanten Daten, inklusive rechtlicher und behördlicher Auskünfte (z. B. zu Altlasten oder Baulasten), und wird von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt. Ideal z. B. bei Streitigkeiten aufgrund von Erbschaften, Scheidungen, bei Betreuungsverfahren oder wenn Sie eine gerichtsfeste Wertermittlung benötigen. Im Unterschied dazu bietet ein Kurzgutachten eine kompakte, fachlich fundierte Einschätzung ohne tiefgehende Recherchen. Es eignet sich gut für private Zwecke, z. B. bei Verkaufsüberlegungen oder einvernehmlichen Regelungen innerhalb der Familie.
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Was ist ein Kurzgutachten?Ein Kurzgutachten bietet eine kompakte, fachlich fundierte Einschätzung des Marktwerts – jedoch ohne tiefgehende Recherchen (z. B. zu Altlasten oder Baulasten). Es ist nicht rechtsverbindlich, kann aber völlig ausreichend sein, wenn es z. B. um eine erste Orientierung, eine einvernehmliche Regelung innerhalb der Familie oder eine Verkaufsentscheidung geht. Im Vergleich dazu ist ein Verkehrswertgutachten deutlich umfassender, rechtlich belastbar und wird z. B. von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt – ideal bei komplexeren oder offiziellen Anlässen.
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Was ist eine gutachterliche Stellungnahme?Eine gutachterliche Stellungnahme ist eine kurze, fachliche Einschätzung zu einer konkreten Fragestellung rund um eine Immobilie. Die häufigste Form einer gutachterlichen Stellungnahme ist die Plausibilisierung eines externen Gutachtens hinsichtlich seiner Methodik und des ermittelten Wertes. Im Unterschied zu einem ausführlichen Gutachten ist die Stellungnahme weniger umfangreich, aber dennoch fachlich fundiert. Sie eignet sich gut, wenn Sie eine schnelle, objektive Meinung brauchen.
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Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Norm, die die Kompetenz und Unabhängigkeit von Fachpersonen in bestimmten Bereichen wie der Immobilienbewertung sicherstellt. Ein nach dieser Norm zertifizierter Sachverständiger hat nachweislich eine umfassende Ausbildung sowie eine unabhängige Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgreich bestanden. Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Sie erhalten eine objektive, nachvollziehbare und qualitätsgesicherte Bewertung Ihrer Immobilie – durchgeführt von einer fachlich geprüften und unabhängigen Person. Diese Zertifizierung schafft Vertrauen und ist insbesondere bei gerichtlichen, steuerlichen oder behördlichen Angelegenheiten oft ein wichtiger Qualitätsnachweis.
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Wie viel kostet ein Immobiliengutachten?Die Kosten hängen davon ab, welche Art von Gutachten Sie benötigen und um welche Immobilie es genau geht – z. B. Größe, Lage und Zweck der Bewertung. Deshalb lässt sich der Preis nicht pauschal angeben. Wichtig für Sie: Ich arbeite mit klaren Festpreisen – transparent, fair und ohne versteckte Kosten. So wissen Sie von Anfang an, was auf Sie zukommt. In einem persönlichen Gespräch kläre ich gerne mit Ihnen, welches Gutachten zu Ihrem Anliegen passt und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.
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Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?Der Ablauf lässt sich in drei Schritte unterteilen: Beim kostenfreien Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen, kläre offene Fragen und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen. Im Rahmen der Objektbesichtigung werden der Zustand der Immobilie sowie alle relevanten Informationen, die für die Bewertung benötigt werden, aufgenommen. Nachdem das Gutachten erstellt ist, erhalten Sie eine digitale (als PDF-Datei) sowie eine gedruckte Version des Gutachtens.
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Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?Sie können mir die Unterlagen, die Ihnen aus der folgenden Liste vorliegen, ganz einfach per E-Mail (gescannt) oder postalisch zukommen lassen oder auch im Rahmen der Objektbesichtigung aushändigen. Keine Sorge: Nicht alle Dokumente sind zwingend erforderlich. Welche Unterlagen im Einzelfall wirklich benötigt werden, besprechen wir gemeinsam – ganz unkompliziert. Falls wichtige Unterlagen fehlen, unterstütze ich Sie gerne und kann diese mit Ihrer Vollmacht bei den zuständigen Stellen für Sie anfordern. · (Aktueller) Grundbuchauszug · Bei Eintragungen in Abteilung II: Bewilligungsurkunden · (Aktueller) Auszug aus dem Liegenschaftskataster / Lageplan · Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) · Flächen- und Kubaturberechnungen · Baubeschreibung · Energieausweis · Max. die letzten 3 Heizkostenabrechnungen · … Bei vermieteten Objekten zusätzlich: · Mietvertrag / Mietverträge · Bei mehreren Mietern: Mieterliste · … Bei Wohnungs- oder Teileigentum (z.B. Eigentumswohnung oder Ladeneinheit in einem Wohn- und Geschäftshaus) zusätzlich: · Teilungserklärung · Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre · Angaben zur Instandhaltungsrücklage · … Behördliche Auskünfte zu: · Altlasten · Baulasten · Denkmalschutz · Planungsrecht · …

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